Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §13 i. V. m. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Nach dem vom Gemeinderat am 06.10.2021 herbeigeführten Änderungsbeschluss hat das beauftragte Planungsbüro die Planunterlagen angefertigt, so dass nun das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eröffnet werden kann. Im vorliegenden Fall wird auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB nicht verzichtet. Die vorherige Bekanntmachung vom 17.06.2022 wird hiermit aufgehoben.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Unterm Fußpfad" einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und Planurkunde liegt in der Zeit vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 16 während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme bereit. Diese Beteiligung erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs, 2 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.
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