Die Maßnahme sah bisher eine Erweiterung des Plangebiets um ca. 4000 m² sowie die erstmalige Erschließung der Straße "Unter dem Fußpfad" vor. Aufgrund von naturschutzrechtlich geschützten Pflanzenarten auf dem Erweiterungsflurstück wurde die Planung jedoch vorerst abgelehnt. Um dennoch eine zügige Umsetzung der restlichen Maßnahmen, insbesondere des erstmaligen Ausbaus der Straße zu ermöglichen, wird die Erweiterung zunächst ausgeklammert. Der Bebauungsplan ist inzwischen in Kraft. die Vergabe der Planungsleistung an eine regionale Planungsfirma ist erfolgt und die Planung ist angelaufen.
Am 04.08.2020 erfolgte die Vorstellung eines ersten Entwurfs für die Kernsanierung des stark in die Jahre gekommenen Bürgerhauses. Aufgrund der unerwartet hohen, kalkulierten Kosten hat der Gemeinderat sich gegen eine Durchführung wie im Entwurf entschieden. Zur Planung der weiteren Vorgehensweise wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche den Entwurf kostenoptimierend angepasst hat. Inzwischen ist ein Termin mit den Verantwortlichen der Verbandsgemeinde erfolgt. Dort wurde entschieden, dass die Maßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt wird. Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Abbruch der alten Feuerwehrhalle sowie den Neubau des barrierefreien Eingangsbereichs mit Foyer. Der zweite Bauabschnitt beabsichtigt die Sanierung des Altbestands im Obergeschoss (großer Saal).
Die Fördergelder sind genehmigt und der Bauantrag ist eingereicht. Am 03.11.24 findet eine Informationsveranstaltung für alle Bürger im Bürgerhaus statt.
Aufgrund der Beschlussfassung vom 20.12.22 muss das Vorhaben komplett neu betrachtet werden. Ursprünglich war eine komplette Erneuerung der Buswartehalle inklusive eines behindertengerechten Umbaus des Wendeplatzes geplant. Diese vollumfängliche Maßnahme erwies sich nach Betrachtung der Gesamtkosten sowie der Berücksichtigung von Fördergeldern als die wirtschaftlichste Variante. Da ein normgerechter Umbau aufgrund des starken Kurvenradius (nach ausführlicher Begutachtung durch eine Planungsfirma) jedoch nicht möglich ist, entfallen die Fördergelder und man hat in einer neuen Abstimmung für den Erhalt der alten Wartehalle gestimmt.
Da keine Förderung in Anspruch genommen werden kann, wird das bestehende Gebäude saniert. Als erste Maßnahme wurde im Mai 2024 eine Dachabdichtung erstellt. Per Ratsbeschluss vom 28.05.2024 wurde als nächste Maßnahme die Sanierung des stark verwitterten Mauerwerks beauftragt.
Bereits seit Amtsübernahme beschäftigt sich der aktuelle Gemeinderat mit der Schaffung von Bauplätzen. Um einen sinnvollen Bebauungsplan aufzustellen soll jedoch erst die Fertigstellung des Flächennutzungsplans (FNP) durch die Verbandsgemeinde erfolgen. Im ersten Entwurf (August 2021) des seit 2019 laufenden Änderungsverfahren des FNP war für Bilkheim die Ausweisung von Wohngebietes unterhalb des Friedhofs (ca. 6500 m²) geplant. Die sehr überschaubare Anzahl an hier potenziellen Bauplätzen sieht der Gemeinderat in Anbetracht einer nicht unrealistischen "Lebensdauer" des Flächennutzungsplans von 20 bis 30 Jahren als zu wenig an. Am 18.02.2022 wurde der Gemeinderat zur Stellungnahme aufgefordert. Im Rahmen dessen hat man sich für die Aufnahme eines weiteren Plangebiets hinter dem Baumgarten ausgesprochen. Dieses Plangebiet wird nunmehr unter der Bezeichnung Bi-W2 vom Planungsbüro geprüft. Erst nach Fertigstellung des FNP sowie einer erneuten Bedarfsanalyse für Bauland entscheidet sich, wo das neue Wohngebiet entstehen wird.
Mit einer Fertigstellung des FNP ist nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Demnächst erfolgt eine weitere Bedarfsabfrage für Bauland bei den Bilkheim Bürgern.